Für die Einkommensteuererklärung brauchen Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer, die Lohnsteuerbescheinigung, Bescheinigungen über Kapitalerträge, Renten und Lohnersatzleistungen sowie Belege für Ausgaben, die sich steuerlich auswirken, etwa Fahrten zur Arbeit, Versicherungen, Vorsorge, Spenden, Kinderbetreuung, Handwerkerrechnungen und Krankheitskosten. Alles kann digital als Scan oder Foto übergeben werden.
Je vollständiger die Unterlagen beim ersten Termin sind, desto schneller ist die Erklärung fertig und desto weniger Rückfragen gibt es. Diese Liste deckt die häufigsten Fälle ab. Was auf Sie nicht zutrifft, überspringen Sie.
Welche persönlichen Angaben werden benötigt?
- Steuer-Identifikationsnummer (steht auf jedem Bescheid und auf dem Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern)
- Letzter Steuerbescheid, falls vorhanden
- Bankverbindung für die Erstattung
- Bei Ehepaaren: Angaben zu beiden Partnern, Datum der Eheschließung
Welche Belege zu den Einnahmen?
- Lohnsteuerbescheinigung(en) des Arbeitgebers
- Bescheide über Lohnersatzleistungen: Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld, Kurzarbeitergeld
- Rentenbescheide und Rentenanpassungsmitteilungen
- Steuerbescheinigungen der Banken für Kapitalerträge, Verlustbescheinigungen
- Bei Vermietung: Mieteinnahmen, Nebenkostenabrechnungen, Kreditzinsen, Rechnungen für Reparaturen
Welche Ausgaben können sich auswirken?
- Fahrten zur Arbeit: Entfernung, Arbeitstage, Homeoffice-Tage
- Arbeitsmittel: Computer, Fachliteratur, Berufskleidung
- Fortbildungskosten, Bewerbungskosten, doppelte Haushaltsführung
- Versicherungen: Kranken- und Pflegeversicherung (Bescheinigung), Haftpflicht, Unfall, Risikoleben
- Altersvorsorge: Riester, Rürup, Beiträge zur gesetzlichen Rente
- Spenden und Mitgliedsbeiträge (Zuwendungsbestätigungen)
- Kinder: Kindergeld, Betreuungskosten, Schulgeld
- Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen: Rechnungen und Überweisungsbelege, denn Barzahlung wird nicht anerkannt
- Krankheitskosten: Zuzahlungen, Brille, Zahnersatz, Fahrten zum Arzt
- Unterhalt an Angehörige
Müssen es Originale sein?
In der Regel nicht. Sie übergeben die Unterlagen als Scan oder Foto; Beträge und Aussteller müssen lesbar sein. Das Finanzamt fordert Belege nur noch auf Nachfrage an. Bewahren Sie die Originale deshalb bis zum Bescheid auf.
Stand September 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
