Wir stellen ein: Steuerfachangestellte · Ausbildung 2027

Eisenmenger und Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft

04 · Abrechnung, Meldungen, Beratung

Lohn­buch­haltung in Schwäbisch Hall

Lohn- und Gehaltsabrechnung mit allen elektronischen Meldungen an Finanzamt, Krankenkassen und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK Bau), digitale Personalakte und Beratung in Lohnfragen.

Für: Arbeitgeber jeder Größe, auch im Bauhauptgewerbe

Lohnabrechnung am Bildschirm, digitale Personalakte

Was Sie davon haben

  • Termingerechte Abrechnung, Einhaltung aller Abgabefristen und Zahlungstermine
  • Nutzung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten bei den Lohnkosten
  • Keine eigene Lohnsoftware und keine Schulungen, weil der Lohnbereich bei uns liegt

Leistungen im Einzelnen

  • Lohnabrechnung mit ADDISON und DATEV, Lohnzahlungen als Datei für Ihre Bank
  • Elektronische Lohnsteueranmeldungen an das Finanzamt
  • Elektronische Beitragsnachweise an die Krankenkassen
  • Jährliche Rentenentgeltmeldungen, monatliche Meldungen an die ZVK im Bauhauptgewerbe
  • Digitale Personalakte
  • Beratung in allen Fragen rund um den Lohn
Ralf Eisenmenger

Ihr Ansprechpartner für Lohnbuchhaltung

Ralf Eisenmenger

Dipl.-Betriebswirt (FH), Steuerberater · Geschäftsführer

Das Kennenlerngespräch führt er selbst: Sie schildern Ihre Situation, er sagt, wie die Kanzlei arbeitet und was die Zusammenarbeit kostet. Kostenlos, in der Kanzlei, am Telefon oder per Video.

Häufige Fragen zur Lohnbuchhaltung

Welche Meldungen übernehmen Sie?

Lohnsteueranmeldungen an das Finanzamt, Beitragsnachweise an die Krankenkassen, jährliche Rentenentgeltmeldungen und im Bauhauptgewerbe die monatlichen Meldungen an die ZVK. Die Lohnzahlungen bekommen Sie als Datei für Ihre Bank.

Rechnen Sie auch Baulohn ab?

Ja. Betriebe des Bauhauptgewerbes gehören zu unseren Mandanten, einschließlich der monatlichen Meldungen an die ZVK (SOKA-BAU).

Was kostet die Lohnabrechnung?

Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (§ 34 StBVV) und wird je Arbeitnehmer und Abrechnungsmonat berechnet, abhängig vom Aufwand. Den konkreten Preis nennen wir Ihnen vor Beginn der Zusammenarbeit.

Weitere Bereiche

Lohnbuchhaltung: Kennenlerngespräch anfragen

Kostenlos, in der Kanzlei, am Telefon oder per Video. Sie schildern Ihre Situation, wir erklären, wie wir arbeiten und was es kostet.

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