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Steuerberater wechseln: so läuft es ab

Wann ein Wechsel des Steuerberaters möglich ist, welcher Zeitpunkt sich eignet, wie die Unterlagen übergeben werden und was Sie selbst tun müssen.

Stand 05. September 2026 · 3 Minuten Lesezeit · von Ralf Eisenmenger, Steuerberater

Ein Steuerberater kann jederzeit gewechselt werden; das Mandat ist ohne Frist kündbar. Der günstigste Zeitpunkt ist nach dem Jahresabschluss oder zum Jahreswechsel, damit ein Jahr nicht in zwei Händen liegt. Die neue Kanzlei fordert die Unterlagen beim bisherigen Berater an. Sie selbst kündigen schriftlich, begleichen offene Honorare und erteilen der neuen Kanzlei die Vollmacht gegenüber dem Finanzamt.

Kann ich den Steuerberater jederzeit wechseln?

Ja. Der Beratungsvertrag ist ein Dienstvertrag, der ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden kann. Eine vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist ist selten; wenn eine besteht, steht sie im Steuerberatungsvertrag.

Welcher Zeitpunkt eignet sich?

Am einfachsten ist der Wechsel, wenn ein Jahr abgeschlossen ist: nach dem Jahresabschluss oder zum Jahreswechsel. Bei laufender Buchhaltung und Lohnabrechnung ist ein Wechsel zum Monatsersten sinnvoll. Ein Wechsel mitten in einer Betriebsprüfung oder kurz vor einer Abgabefrist sollte vermieden werden.

Wie kommen die Unterlagen zur neuen Kanzlei?

Die neue Kanzlei fordert mit Ihrer Vollmacht die Buchhaltungsdaten, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Bescheide und Lohnunterlagen beim bisherigen Berater an. Bei DATEV können die Daten in der Regel direkt übernommen werden. Ihr bisheriger Berater ist zur Herausgabe der Unterlagen verpflichtet; bei offenen Honoraren hat er allerdings ein Zurückbehaltungsrecht. Deshalb sollten die letzten Rechnungen beglichen sein.

Was müssen Sie selbst tun?

  1. Das bisherige Mandat schriftlich kündigen.
  2. Offene Honorare begleichen.
  3. Der neuen Kanzlei eine Vollmacht erteilen, damit sie gegenüber dem Finanzamt auftreten und die Unterlagen anfordern kann.
  4. Zugänge zu Rechnungsprogramm, Bank und Belegablage umstellen, wenn die Buchhaltung digital übergeben wird.

Was kostet der Wechsel?

Für die Übernahme fallen keine gesonderten Gebühren an. Die laufende Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung; sie wird vor Beginn besprochen. Wer vor der Entscheidung eine Einschätzung möchte, bespricht das im Kennenlerngespräch.

Stand September 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Ralf Eisenmenger, Porträt in der Kanzlei

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Ralf Eisenmenger

Dipl.-Betriebswirt (FH), Steuerberater · Geschäftsführer

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