Innerhalb eines Monats nach der Gründung ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER abzugeben. Darin entscheiden Sie über Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung und schätzen Ihren Gewinn. Rechtsform, Buchführung und Fördermittel sollten vorher geklärt sein, denn viele Förderprogramme müssen vor dem Start beantragt werden.
Die folgenden Punkte stehen in den ersten Wochen an. In welcher Reihenfolge und mit welchen Entscheidungen, klären Sie am besten, bevor die erste Rechnung geschrieben ist.
1. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Innerhalb eines Monats nach der Gründung ist der Fragebogen elektronisch über ELSTER abzugeben. Darin legen Sie unter anderem fest, wie Sie mit der Umsatzsteuer umgehen, und schätzen Ihren Gewinn. Daraus leitet das Finanzamt die Vorauszahlungen ab. Wer zu optimistisch schätzt, zahlt im ersten Jahr zu viel voraus; wer zu niedrig schätzt, bekommt später eine Nachzahlung und höhere Vorauszahlungen auf einmal.
2. Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung?
Liegt der Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro und im laufenden Jahr unter 100.000 Euro, können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen: keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen, keine Voranmeldungen, aber auch kein Vorsteuerabzug. Wer viel investiert oder überwiegend an Unternehmen verkauft, fährt mit der Regelbesteuerung oft besser. Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bindet für fünf Jahre.
3. Welche Rechtsform?
Einzelunternehmen, GbR, UG, GmbH: Die Rechtsform entscheidet über Haftung, Buchführungspflicht, Steuerart und Verwaltungsaufwand. Eine GmbH begrenzt die Haftung, kostet aber Notar, Handelsregister, Bilanz und Körperschaftsteuererklärung. Für viele Gründer ist das Einzelunternehmen der passende Start, mit der Möglichkeit, später umzuwandeln.
4. Buchführung von Anfang an
Ob Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz: Belege gehören vom ersten Tag an sortiert und digital abgelegt. Geschäftskonto und Privatkonto trennen, Rechnungen mit allen Pflichtangaben schreiben, Kontoauszüge aufbewahren. Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege: acht Jahre, für Bücher und Jahresabschlüsse zehn Jahre.
5. Welche Fristen gelten im ersten Jahr?
- Umsatzsteuer-Voranmeldung (bei Regelbesteuerung): monatlich bis zum 10. des Folgemonats
- Gewerbesteuer: Vorauszahlungen vierteljährlich, sobald die Gemeinde sie festsetzt
- Einkommen- oder Körperschaftsteuer: Vorauszahlungen am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember
- Erste Steuererklärung: für das Gründungsjahr im Folgejahr; mit Steuerberater gilt die verlängerte Abgabefrist
6. Welche Fördermittel gibt es?
Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit, Förderdarlehen der L-Bank und der KfW, Beratungsförderung: Viele Programme müssen vor dem Start beantragt werden. Wir prüfen, was zu Ihrem Vorhaben passt, und bereiten die Unterlagen für Bank und Förderstelle vor.
Stand September 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
